Seit der Fusion zur neuen Pfarrei Heiliger Franziskus gibt es den Vermögensverwaltungsrat als Übergangsgremium. Dieser soll nun durch einen ordnungsgemäß gewählten Kirchenvorstand ersetzt werden. Die Wählerliste für die Kirchenvorstandswahl am 03./04.06.2023 liegt vom 07.05.2023 bis zum 14.05.2023 im Pfarrbüro aus und ist von den Wahlberechtigten zu den Öffnungszeiten einsehbar. Einsprüche gegen die Wählerliste können während der Auslegungsdauer schriftlich und mündlich unter Angabe von Gründen beim Vermögensverwaltungsrat eingelegt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.