Im Herbst diesen Jahres wird in der kath. Kirchengemeinde Heiliger Franziskus der Gemeinderat (ehemals Pfarrgemeinderat) neu gewählt. Der Gemeinderat wird aus 10 Mitgliedern bestehen.
- Die vorläufige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten hängt vom 01.08. – 15.08.2025 in beiden Kirchen aus.
- Ergänzungsvorschläge zur vorläufigen Liste der Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 15.08.2025 beim Wahlausschuss formlos eingereicht werden. Der Ergänzungsvorschlag muss von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet sein.
Anschrift: Wahlausschuss Heiliger Franziskus Holzwickede (Gemeinderatswahl), Hauptstr. 51, 59439 Holzwickede
Wer darf wählen? Wer darf gewählt werden? (sinngemäß Statuten der GR)
- Bei der Wahl des Gemeinderates sind alle katholischen Christen wahlberechtigt, die an dem Datum ihr 14. Lebensjahr vollendet haben.
- Das aktive Wahlrecht kann grundsätzlich nur in der Gemeinde ausgeübt werden, in der das Gemeindemitglied seinen Wohnsitz hat.
Das aktive Wahlrecht kann ausnahmsweise auch in einer anderen Gemeinde, in der die oder der Wahlberechtigte am Gemeindeleben teilnimmt, ausgeübt werden. In diesem Fall beantragt die Wählerin oder der Wähler beim Wahlausschuss die Aufnahme in das Wählerverzeichnis. Stimmt der Wahlausschuss diesem Antrag zu, so wird die Wählerin oder der Wähler in das Wählerverzeichnis aufgenommen, nachdem der Nachweis erbracht ist, dass die Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Gemeinde am Wohnsitz erfolgt ist. Benötigen Sie Hilfe, dann sprechen Sie uns an!
- Passiv wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben oder am Gemeindeleben teilnehmen und am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie müssen ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Nicht wählbar sind die Mitglieder des Pastoralteams.
Der Gemeinderat wird für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
