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Logo Heiliger Franziskus Holzwickede

Im Herbst die­sen Jah­res wird in der kath. Kir­chen­ge­mein­de Heiliger Franziskus der Gemein­de­rat (ehe­mals Pfarr­gemeinde­rat) neu gewählt. Der Gemein­de­rat wird aus 10 Mit­glie­dern bestehen.

  • Die vor­läu­fi­ge Liste der Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten hängt vom 01.08. – 15.08.2025 in bei­den Kir­chen aus.
  • Ergän­zungs­vor­schlä­ge zur vor­läu­fi­gen Liste der Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten kön­nen bis zum 15.08.2025 beim Wahl­aus­schuss form­los ein­ge­reicht wer­den. Der Ergän­zungs­vor­schlag muss von min­de­stens 10 wahl­be­rech­tig­ten Per­so­nen mit Vor- und Nach­na­men sowie unter Anga­be des Erst­wohn­sit­zes unter­zeich­net sein.

Anschrift: Wahl­aus­schuss Heiliger Franziskus Holzwickede (Gemein­de­rats­wahl), Haupt­str. 51, 59439 Holzwickede

Wer darf wäh­len? Wer darf gewählt wer­den?  (sinn­ge­mäß Sta­tu­ten der GR)

  • Bei der Wahl des Gemein­de­ra­tes sind alle katho­li­schen Chri­sten wahl­be­rech­tigt, die an dem Datum ihr 14. Lebens­jahr voll­endet haben.
  • Das akti­ve Wahl­recht kann grund­sätz­lich nur in der Gemein­de aus­ge­übt wer­den, in der das Gemein­de­mit­glied sei­nen Wohn­sitz hat.

Das akti­ve Wahl­recht kann aus­nahms­wei­se auch in einer ande­ren Gemein­de, in der die oder der Wahl­be­rech­tig­te am Gemein­de­le­ben teil­nimmt, aus­ge­übt wer­den. In die­sem Fall bean­tragt die Wäh­le­rin oder der Wäh­ler beim Wahl­aus­schuss die Auf­nah­me in das Wäh­ler­ver­zeich­nis. Stimmt der Wahl­aus­schuss die­sem Antrag zu, so wird die Wäh­le­rin oder der Wäh­ler in das Wäh­ler­ver­zeich­nis auf­ge­nom­men, nach­dem der Nach­weis erbracht ist, dass die Strei­chung aus dem Wäh­ler­ver­zeich­nis der Gemein­de am Wohn­sitz erfolgt ist. Benö­ti­gen Sie Hil­fe, dann spre­chen Sie uns an!

  • Pas­siv wahl­be­rech­tigt sind alle Katho­li­kin­nen und Katho­li­ken, die in der Gemein­de ihren Haupt­wohn­sitz haben oder am Gemein­de­le­ben teil­neh­men und am Wahl­tag das 14. Lebens­jahr voll­endet und das 75. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben. Sie müs­sen ihrer Kan­di­da­tur schrift­lich zuge­stimmt haben. Nicht wähl­bar sind die Mit­glie­der des Pasto­ral­teams.

Der Gemein­de­rat wird für eine Amts­zeit von 4 Jah­ren gewählt.