loader image
Logo Heiliger Franziskus Holzwickede

Am 08. und 09. Novem­ber ste­hen die Wah­len zum Kirchen­vorstand und Gemein­de­rat (ehe­mals Pfarr­gemeinde­rat) an.

Aus der Liste der Wahl­be­rech­tig­ten kann für die Dau­er einer Woche, vom 01.08. bis zum 08.08.2025 zu den Öff­nungs­zei­ten des Pfarr­bü­ros, von den Wahl­be­rech­tig­ten Aus­kunft begehrt wer­den.

Die Wahl­be­rech­tig­ten haben das Recht, die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit aus­schließ­lich ihrer in der Liste der Wahl­be­rech­tig­ten ein­ge­tra­ge­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu prü­fen. Zu die­sem Zweck kön­nen sie per­sön­lich Aus­kunft aus der Liste der Wahl­be­rech­tig­ten, beschränkt auf ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, ver­lan­gen.

Ein­sprü­che gegen die Liste der Wahl­be­rech­tig­ten kön­nen von den Wahl­be­rech­tig­ten bis zum Ende der Aus­kunfts­frist in Text­form oder zur Nie­der­schrift an den Wahl­vor­stand bzw. Wahl­aus­schuss gerich­tet wer­den; sie sind zu begrün­den. Wird einem Ein­spruch nicht bin­nen drei Tagen statt­ge­ge­ben, kön­nen die Betei­lig­ten bin­nen einer Frist von einer Woche Beschwer­de beim Erz­bi­schöf­li­chen Gene­ral­vi­ka­ri­at ein­le­gen. Ein­spruch und Beschwer­de haben kei­ne auf­schie­ben­de Wir­kung.

Nach Ablauf der Frist zum Aus­kunfts­be­geh­ren sind Ein­sprü­che gegen die Liste der Wahl­be­rech­tig­ten nicht mehr zuläs­sig.

„Daten­schutz­recht­li­che Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Rah­men der Kir­chen­vor­stands- und Gemein­de­rats­wahl fin­den Sie u.a. auf unse­rer Home­page unter www.franzsikus-holzwickede.de oder kön­nen die­se jeder­zeit im Pfarr­bü­ro ein­se­hen bzw. sich dort aus­hän­di­gen las­sen.“