Am 08. und 09. November stehen die Wahlen zum Kirchenvorstand und Gemeinderat (ehemals Pfarrgemeinderat) an.
Aus der Liste der Wahlberechtigten kann für die Dauer einer Woche, vom 01.08. bis zum 08.08.2025 zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros, von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand bzw. Wahlausschuss gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.
Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.
„Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Kirchenvorstands- und Gemeinderatswahl finden Sie u.a. auf unserer Homepage unter www.franzsikus-holzwickede.de oder können diese jederzeit im Pfarrbüro einsehen bzw. sich dort aushändigen lassen.“
